Operationsbericht muss nur Behandlungsgeschehen aus Fachgebietsperspektive darstellen

7 U 2/22 | Karlsruhe, vom 06.09.2023 – KMH

Das OLG Karlsruhe hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass der Operationsbericht nur die Behandlung aus der Perspektive des jeweiligen Facharztes wiedergeben muss. Dabei sind keine Umstände oder Maßnahmen zu erwähnen, die zu einem anderen Fachgebiet gehören, wie zum Beispiel die . Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass der Operationsbericht nicht den gesamten Behandlungsablauf dokumentieren soll, sondern nur die fachspezifischen Leistungen des Operateurs.

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