Bericht Erweiterung des Evaluationskonzepts zur Untersuchung der Entwicklung der Versorgungsqualität

Beschluss vom 21. September 2023

Durch das Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) wurde die Möglichkeit geschaffen, Qualitätsverträge abzuschließen. Mit Qualitätsverträgen soll erprobt werden, ob sich durch Vereinbarungen von Anreizen und eine Verbesserung der stationären Versorgung erreichen lässt. Infolge des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes () hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 21. Juli 2022 zu den schon bestehenden vier Leistungen bzw. Leistungsbereichen weitere vier Leistungsbereiche festgelegt, in denen Qualitätsverträge abgeschlossen werden können:

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