Medizinischer Dienst: Begutachtungsanleitung „Außerklinische Intensivpflege“
Die Anleitung regelt Details zur begutachtung des Medizinischen Dienstes bei ärztlich verordneter außerklinischer intensivpflege
Um eine einheitliche Begutachtung zu gewährleisten, hat der Medizinische Dienst Bund die begutachtungsanleitung außerklinische Intensivpflege (BGA AKI) erlassen. Sie ist für die Medizinischen Dienste verbindlich. Die BGA AKI ist vom Bundesministerium für Gesundheit am 15. September genehmigt worden und tritt am 26. September in Kraft.
Die vom Gemeinsamen Bundeausschuss in der „Außerklinische Intensivpflege-Richtlinie (AKI-RL)“am 20. Juli 2023 beschlossene und bis zum 31. Dezember 2024 befristete „Soll-Regelung“ zur Potenzialerhebung wird bei der Begutachtung berücksichtigt. Nach der „Soll-Regelung“ ist in dieser Übergangszeit bei beatmeten oder trachealkanülierten Versicherten eine ärztliche verordnung auch ohne die vorherige Erhebung des Potenzials für eine beatmungsentwöhnung oder Entfernung der Trachealkanüle zulässig, wenn aufgrund fehlender ärztlicher Ressourcen eine Potenzialerhebung nicht möglich ist […]