Änderung des Beschlusses vom 21. April 2022 zur Verlängerung von COVID-19-Ausnahmen von Mindestanforderungen an das Personal und von Prüfungen durch den Medizinischen Dienst

Der Beschluss vom 19. Mai 2022 wurde vom nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung des Beschlusses vom 21. April 2022 zur Änderung Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene (), der Richtlinie zu minimalinvasiven (MHI-RL), der Qualitätssicherungs-Richtlinie zum (QBAA-RL), der Richtlinie zur (KiHe-RL), der Richtlinie zur Kinderonkologie (KiOn-RL) und der -Qualitätskontroll-Richtlinie (): COVID-19 – Verlängerung von Ausnahmen von Mindestanforderungen an das Personal und von Prüfungen durch den Medizinischen Dienst […]

 

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