Verfassungsgericht: Volksinitiative ist nicht zulässig

Das Hamburgische Verfassungsgericht hat entschieden, dass die Volksinitiative für mehr in Hamburgs Krankenhäusern rechtlich nicht zulässig ist

Damit ist Rechtssicherheit geschaffen, um die bessere in der Pflege mit dem geltenden Bundesrecht und den Initiativen des Senats für mehr und umzusetzen.

Zur Entscheidung des Hamburgischen Verfassungsgerichts erklärt Senatorin Cornelia Prüfer-Storcks: „Ich begrüße, dass das Gericht Klarheit geschaffen hat, auf welchem Weg für mehr Personal in Hamburgs Krankenhäusern gesorgt wird. Nun haben die Beteiligten Rechtssicherheit und können sich auf die Einhaltung der bundesrechtlichen konzentrieren. Ich rufe Hamburgs Krankenhäuser auf, die neuen guten Finanzierungsmöglichkeiten zu nutzen und mehr auszubilden, einzustellen und wiederzugewinnen. Der Senat unterstützt dies wie bisher mit allen ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten.“ […]

Quelle: Hamburg

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