PPR 2.0 soll Personaluntergrenzen ablösen

Die „Wiederbelebung“ der Pflege-Personalregelung (PPR) aus den 1990er Jahren ist ein erster Zwischenschritt – weg von Untergrenzen hin zur

Der Deutschen Pflegerat (), die Deutsche Krankenhausgesellschaft () und die Gewerkschaft haben ein neues für Krankenhäuser auf den Weg gebracht – die PPR 2.0. Den gemeinsam erarbeiteten Vorschlag übergab die Allianz Mitte Januar 2020 an den Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Die PPR 2.0 soll nach Ansicht von DPR, DKG und Verdi die seit 2019 geltenden Pflegepersonaluntergrenzen ablösen und eine Übergangslösung darstellen, ein wissenschaftlich fundiertes Pflegepersonalbemessungsinstrument entwickelt ist.

Der Vorschlag basiert auf der Pflege-Personalregelung aus den 1990er-Jahren, die 1997 wieder abgeschafft wurde. Das Instrument wurde weiterentwickelt und um aktuelle Anforderungen an eine gute pflegerische Versorgung ergänzt (z.B. Umsetzung von Expertenstandards und Leitlinien). Die PPR 2.0 unterteilt Leistungen dabei in die allgemeine und spezielle Pflege – jeweils in vier Stufen. Die höchste Stufe der allgemeinen Pflege soll dabei den früher geltenden Pflegekomplexmaßnahmen-Score (PKMS) ersetzen. […]

Pressemitteilung: Schleswig-Holstein

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