Die DKG hegt Zweifel an der Validität des Pflegepersonalquotienten als Instrument zur Beurteilung einer bezüglich des Pflegeaufwandes angemessenen Personalausstattung im Pflegedienst. Dies bezieht sich insbesondere auf die Messung des Pflegeaufwandes ausgehend von den in der DRG-Kalkulation verrechneten Personalkosten des Pflegedienstes, wie in dem vom InEK veröffentlichten -Katalog realisiert, der vom BMG in der Gesetzesbegründung als Ausgangsbasis für einen weiterzuentwickelnden bundeseinheitlichen Pflegeaufwandkatalog gesehen wird. Die DKG hat Roeder & Partner mit der Erstellung eines Gutachtens zur Methodik des Pflegepersonalquotienten beauftragt. […]

Quelle: DKG