Universitätsklinikum Jena und ver.di unterzeichnen Entlastungstarifvertrag

Ziel dieses Tarifvertrages ist es, Belastungssituationen für die Beschäftigten, insbesondere im - und Funktionsdienst, zu identifizieren, zu vermeiden und zu beseitigen. Dieser Tarifvertrag gilt für Beschäftigte sowie Auszubildende, die in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis mit dem Universitätsklinikum Jena stehen. Er gilt nicht für Ärzte sowie wissenschaftliches Personal.

Bereits im Oktober vergangenen Jahres hatten sich und das UKJ nach intensiven Verhandlungen auf ein Eckpunktepapier geeinigt. In den anschließenden ausführlichen Redaktionsverhandlungen ist es gemeinsam gelungen, die einzelnen Regelungen in einem Tarifvertrag festzuschreiben.

Folgende grundsätzliche Festlegungen wurden getroffen:

  • Am UKJ existieren nun feste für jede .
  • Es gibt einen Belastungsausgleich, wenn es mal nicht so läuft wie geplant.
  • Einspringen aus dem Frei wird belohnt.
  • In der Nacht ist niemand allein.
  • Azubis, Bufdis und Studenten sind für uns Lernende, keine Vollkräfte.
  • Zusätzliches Personal wird für die OP- und Anästhesiepflege bereitgestellt.

Der Tarifvertrag tritt zum 1.1.2020 in Kraft, die Regelungen zum Belastungsausgleich zum  1. April 2020. […]

Pressemitteilung: Universitätsklinikum Jena

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