Gesetzlicher Handlungsbedarf im Krankenhausbereich, u.a zur Streichung des Pflegezuschlag

Telefongespräch mit dem Bundestagsabgeordneten Tino Sorge ()

In einem Telefonat mit dem Bundestagsabgeordneten Tino Sorge hat KGSAN- Dr. Gösta Heelemann auf den dringenden Handlungsbedarf im derzeitigen Gesetzgebungsverfahren der Bundesregierung hingewiesen. Vordergründiges Thema war die im eines Pflegepersonalstärkungsgesetzes vorgesehene Streichung des Pflegezuschlages ab 2020, mit der den Krankenhäusern bundesweit 500 Millionen Euro, in 15 Millionen, entzogen würden. Gerade jetzt bräuchten die Krankenhäuser ausreichend Ressourcen und gute Rahmenbedingungen für Maßnahmen zur Entlastung der , so Heelemann. […]

Quelle: Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt

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