BSG: Kostenübernahme fiktiv genehmigter und im Ausland beschaffter Leistungen

B 1 KR 1/18 R | , Urteil vom 11.09.

Entscheidet eine nicht zeitgerecht über einen Antrag auf ärztlicher Leistungen und lehnt sie es ab, dem Versicherten die deswegen fiktiv genehmigte Leistung als Naturalleistung zur Verfügung zu stellen, hat sie dem Versicherten die hierdurch entstandenen Kosten zu erstatten, auch wenn er sich eine entsprechende Leistung im Ausland selbst beschafft. […]

Quelle: Hartmannbund

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