EuGH prüft Kirchenaustritt als Kündigungsgrund

Luxemburger Richter prüfen erneut Fall im Kontext des besonderen kirchlichen Arbeitsrechts in

Der Gerichtshof der Europäischen Union () muss sich erneut mit dem kirchlichen in der Bundesrepublik Deutschland befassen. Das Erfurter legt den Luxemburger Richtern die Frage zur Entscheidung vor, ob ein Kirchenaustritt vor Dienstantritt bei einem katholischen ein Kündigungsgrund sein kann, wenn in der Klinik konfessionslose Mitarbeiter beschäftigt sind. Der EuGH soll das Unionsrecht daraufhin prüfen, ob es sich um eine Ungleichbehandlung der Frau handelt, wie das Bundesarbeitsgericht nun mitteilte. […]

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