Panorama

Klinikalltag erlaubt keine Pause Intensivpflegerin scheitert mit Masken-Klage

Auf der Intensivstation lässt sich die Maske nicht so leicht an den Tropfständer hängen, urteilt das Arbeitsgericht.

Auf der Intensivstation lässt sich die Maske nicht so leicht an den Tropfständer hängen, urteilt das Arbeitsgericht.

(Foto: picture alliance/dpa)

Eine Atemmaske auf der Intensivstation macht einen anstrengenden Job noch anstrengender. Die Klage einer Intensivpflegerin vor dem Arbeitsgericht scheitert trotzdem. In der Praxis können die gesundheitlich empfohlenen Maskenpausen nicht eingehalten werden, argumentieren die Richter.

Eine Krankenschwester, die vom Arbeitgeber regelmäßige Maskenpausen auf der Intensivstation verlangt hatte, ist mit der Klage gegen ihre Versetzung gescheitert. Das Arbeitsgericht Herne wies die Klage der Frau zurück, wie das Gericht mitteilte. Die langjährig beschäftigte Krankenschwester war auf eine Krebsstation versetzt worden, nachdem sie für die Intensivstation Maskenpausen alle 75 Minuten verlangt hatte. Gegen diese Versetzung richtete sich die Klage. Zuvor war eine Güteverhandlung Ende Februar gescheitert. Der Arbeitgeber hatte auf sein Direktionsrecht verwiesen, Mitarbeiter nach den betrieblichen Erfordernissen einzusetzen (Az.: 4 Ca 2437/20).

Die Klägerin hatte nach jeweils eineinviertel Stunden unter einer FFP2-Maske 30 Minuten Maskenpause verlangt und sich dabei auf Empfehlungen von Berufsgenossenschaften gestützt. In der Zeit wollte sie andere Arbeiten erledigen, die keine Maske erfordern. Die Recklinghäuser Klinik der Frau hatte erklärt, dass Maskenpausen alle 75 Minuten auf Intensivstationen im praktischen Alltag nicht machbar seien. In der Güteverhandlung hatte der Richter als Kompromiss die Rücknahme der Versetzung und Pausen alle 120 Minuten vorgeschlagen. Das hatte die Klinik aber abgelehnt. Die Klägerin sprach von einer Zwangsversetzung. Die Klinik betont, der Frau sei ein anspruchsvoller anderer Job gegeben worden. Ohne das Direktionsrecht des Arbeitgebers könne man kein großes Krankenhaus führen.

Die Gewerkschaft Verdi hatte sich zuvor für die Maskenpausen der Intensivpflegerin eingesetzt und von einer Missachtung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes gesprochen. Verdi empfiehlt, nach zwei Stunden Tragedauer eine 30-minütige Pause einzulegen. Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungen sehen das noch strenger: Wird eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil genutzt, soll nach ihrer Empfehlung schon nach 75 Minuten eine halbstündige Pause folgen. Nach Recherchen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) schildern zahlreiche Beschäftigte aus medizinischen Einrichtungen anonym, dass den Arbeitsschutzempfehlungen häufig nicht nachgekommen wird.

Quelle: ntv.de, mau/dpa

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