Krankenkassen legen BSG-Urteil zweifelhaft aus und gefährden so die Schlaganfallversorgung im Landkreis Limburg-Weilburg
Leistungskürzungen gefährden die perspektivische Existenz der Stroke Unit der Vitos Klinik für Neurologie Weilmünster
Zudem ist die Klinik – wie viele andere auch – mit Rückzahlungsforderungen insbesondere der aok-Krankenkasse konfrontiert. Die Rückforderungen der AOK betragen bereits 800.000 Euro. Zudem soll die Vergütung der aktuellen Schlaganfallbehandlung massiv gekürzt werden. Als Begründung verweisen die Kassen auf ein umstrittenes Urteil des Bundessozialgerichts von Juni dieses Jahres. Darin wird der Begriff der halbstündigen Transportentfernung völlig überraschend neu und in Widerspruch zu den gültigen Definitionen sämtlicher medizinischer Fachgesellschaften interpretiert. Demnach beginnt die halbe Stunde Transportzeit bereits dann zu laufen, wenn die Entscheidung zu einer Patientenverlegung getroffen wird und nicht erst mit Beginn des Transportes. Was auf den ersten Blick vielleicht als Verbesserung für die Patientenversorgung durch Zeitminimierung gedacht war, erweist sich als Bärendienst. Denn die Stroke Units bekommen von den Krankenkassen deutlich weniger Geld für die Schlaganfallbehandlung, wenn sie diese Vorgabe nicht einhalten. Doch dazu müsste sich eine neurochirurgie – und über eine solche verfügen die wenigsten Krankenhäuser in Hessen – in unmittelbarer Nähe befinden. Aber ohne eine angemessene Vergütung kann eine Schlaganfallkomplexbehandlung in der notwendigen qualität nicht mehr gewährleistet werden.
geschäftsführer Engelhardt sieht Versorgung der patienten in der Region akut gefährdet […]