Verkürzung der Verjährung und Aufrechnung: Krankenkassen drohen massive Verluste

Verjährungsverkürzung soll für Ansprüche der Krankenkasse gelten

Die Rechtsanwaltskanzlei Krahnert Krahl + Partner fasst ausführlich die Verkürzung der von Entgelt- und Erstattungsansprüchen aus ärer Behandlung von vier auf zwei Jahre zusammen. Die Verjährungsverkürzung soll einseitig (nur) für Ansprüche der Krankenkasse gelten, die vor dem 1.1. entstanden sind […] Unsichere Aufrechnungsmöglichkeit nach der verschärft die Problematik für Krankenkasssen massiv.

Quelle: Krahnert Krahl + Partner

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