Krankenkassen dürfen Harzklinik Clausthal-Zellerfeld nicht kündigen – vdek: „Für uns stehen Patientenschutz und Versorgungsqualität weiter im Mittelpunkt“

Die Kassen hatten den Versorgungsvertrag zum 31. Dezember gekündigt, weil sie die Leistungsfähigkeit des Hauses dauerhaft nicht gewährleistet sehen.

Das ist die Konsequenz aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts , das heute eine Klage des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) gegen das Land abgewiesen hat. Das Land hatte den die untersagt, wogegen sich der vdek gerichtlich gewehrt hatte.

„Für uns stehen Schutz und Sicherheit der Patienten sowie eine hohe der Versorgung im Mittelpunkt. Wir halten den Betrieb des Hauses in Clausthal auch weiterhin für nicht mit diesem Anspruch vereinbar. Wir müssen aber zur Kenntnis nehmen, dass das Gericht eine Verfahrensfrage höher gewichtet hat“, sagte der Leiter der vdek-Landesvertretung, Jörg Niemann. „Die Entscheidung zeigt, wie schwer es ist, den politischen Willen des Bundesgesetzgebers zu mehr Qualität durchzusetzen und damit auch der öffentlichen Erwartung gerecht zu werden. Klar ist: Wenn die Krankenkassen eine Einrichtung wie in Clausthal nicht schließen können, können sie gar kein Krankenhaus schließen“, betonte Niemann. […]

Pressemitteilung: vdek

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