Klinikum Südstadt Rostock wehrt sich gegen Mindestmengenprognose-Einschätzung der Krankenkassen

„Wir werden den Beschluss des Sozialgerichtes Schwerin, der uns am 24. Januar 2023 zugegangen ist, prüfen und anschließend das weitere Vorgehen beraten. Unser Eilantrag richtete sich keineswegs gegen andere im Land, sondern gegen eine nicht zutreffende Prognoseeinschätzung der , die aus unserer Sicht erneut durchzuführen wäre (s. Anlage).

Bereits seit Mitte des vergangenen Jahres hatte das mehrfach das Gespräch mit den Kassenverbänden und dem für die Versorgung zuständigen Sozialministerium MV gesucht. Seitens des Südstadtklinikums war immer die Bereitschaft signalisiert worden, mit anderen im Land diese komplexen Eingriffe gemeinsam anzubieten.

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