„Endlich geht es auch für die Krankenhäuser los“

KGNW informiert Mitglieder über Telematikinfrastruktur

Der Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) ist geschafft, doch das war erst der Anfang: Seit dem 1. Januar müssen die Krankenhäuser laut „“ (DVG) an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sein. Ziel ist eine einrichtungsübergreifende Kommunikationsinfrastruktur, um die Akteure im Gesundheitswesen miteinander zu vernetzen – darunter Krankenhäuser, und Apotheken. Die ersten Anwendungen starteten mit dem Notfalldatenmanagement (NFDM), dem Elektronischen Medikationsplan (eMP) und der Kommunikation im Medizinwesen (KIM) bereits 2020.

Dieses Jahr geht es unter anderem weiter mit dem Deutschen Elektronischen Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz (DEMIS), mit dem Implantateregister, dem , der Elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (), mit KIM 1.5 sowie der elektronischen Patientenakte () 1.1, die ab Januar 2022 um medizinische Informationsobjekte (ePA 2.0) ergänzt wird. […]

Quelle: KGNW

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