Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbandes zum Entwurf eines zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (GEBT)

Der Paritätische Gesamtverband befürwortet unter anderem den Ausbau des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, weist aber darauf hin, wie wichtig es ist, diese Stärkung über die -Krise hinaus beizubehalten.

In der Stellungnahme wird unter anderem auf die folgenden Punkte eingegangen:

  • Forderung einer Ergänzung im Infektionsschutzgesetz um einen Entschädigungsanspruch für diejenigen zu schaffen, die aufgrund eines erhöhten Risikos einen schweren Krankheitsverlauf mit COVID-19 zu erleiden, nicht im Betrieb einsetzbar sind, weil alle Schutzmaßnahmen nicht umsetzbar oder ausgeschöpft sind.
  • Deutliche Kritik an den Plänen, die Vergabe von Mittelverwendungen für Präventionsmaßnahmen im Jahr auszusetzen.
  • Forderung einer langfristigen Wertschätzung der Beschäftigten im Pflegebereich über die Zeit der Corona- hinaus.
  • Befürwortung der Fristverlängerung für die Inanspruchnahme von Entlastungsangeboten für Pflegebedürftige.
  • Mit Blick auf eine Verordnung, die das zum Leistungsanspruch zu Coronatest verabschieden soll, wird gefordert, dass Regelungen für die Inanspruchnahme von Nichtversicherten und von Personal im Gesundheitswesen und im pflegerischen Bereich, zu treffen sind.
  • Forderung nach weiteren Regelungen für die Sicherstellung der Finanzierung des Rettungswesens auf Grund von aktueller und Mindereinnahmen.

Quelle: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V.

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