Verlängerung von COVID-19-Ausnahmen von Mindestanforderungen an das Pflegepersonal und von Prüfungen durch den Medizinischen Dienst
Der Beschluss vom 1. April 2021 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat mit Wirkung vom 1. April 2021 in Kraft.
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der qualitätssicherungs-richtlinie Früh- und Reifgeborene (QFR-RL), der Richtlinie zu minimalinvasiven Herzklappeninterventionen (mhi-rl), der Qualitätssicherungs-Richtlinie zum Bauchaortenaneurysma (qbaa-rl), der Richtlinie zur kinderherzchirurgie (KiHe-RL), der Richtlinie zur Kinderonkologie (KiOn-RL), des Beschlusses über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der allogenen stammzelltransplantation mit In-vitro Aufbereitung des Transplantats bei akuter lymphatischer leukämie und akuter myeloischer Leukämie bei Erwachsenen und der MD-Qualitätskontroll-Richtlinie (MD-QK-RL): covid-19 – Verlängerung von Ausnahmen von Mindestanforderungen an das Pflegepersonal und von Prüfungen durch den Medizinischen Dienst […]
Quelle: G-BA (PDF, 87KB)