Wie die neuen Hybrid-DRG abgerechnet werden

Abrechnungsmodalitäten für Hybrid-DRG: Übergangsregelung für

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung () und die Kassenärztliche Bundesvereinigung () haben sich auf Abrechnungsmodalitäten für die neuen Hybrid-DRG beim ambulanten Operieren verständigt. Für dieses Jahr gilt eine Übergangsregelung, da die die für das neue Abrechnungsverfahren noch einrichten müssen. Während dieser Zeit können Vertragsärztinnen und den herkömmlichen Abrechnungsweg nutzen. Das bedeutet, dass sie alle Eingriffe nach Paragraf 115f des fünften Sozialgesetzbuches, die sie in diesem Jahr durchführen, mit der Quartalsabrechnung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) abrechnen. Dabei geben sie für die Hybrid-DRG eine Pseudo-Gebührenordnungsposition an.

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