Verjährung von Rückforderungsansprüchen der Krankenkassen für die Jahre 2014 und 2015

Aktualisierte Übersicht „Verkürzung der Verjährungsfrist – Ausschlussfrist für die KK“

Der neue § 109 Abs. 5 Satz 2 SGB V legt fest, dass Ansprüche der Krankenkassen auf Rückzahlung von geleisteten Vergütungen rückwirkend für alle Rückforderungsansprüche der Krankenkassen, die vor dem 01.01.2019 entstanden sind, der zweijährigen Verjährungsfrist unterliegen. […]

Download: Verkürzung der Verjährungsfrist – Ausschlussfrist für die KK (PDF, 63KB)
Quelle: Medizinrecht F.W Mohr

 

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