Entwurf des Pflegepersonalstärkungsgesetzes (PpSG)

Neuauflage des - beabsichtigt

Am 01.08. hat das Bundeskabinett den Entwurf des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes () beschlossen. Neben zahlreichen -in weiten Teilen schon bekannten und anderer Stelle besprochenen- Änderungen beinhaltet der Entwurf insbesondere die Weiterführung der Finanzierung des Krankenhaus-Strukturfonds. Aus Mitteln des Gesundheitsfonds werden ab dem Jahr 2019 jährlich 500 Millionen € zur Verfügung gestellt, wenn die Länder ebenfalls diesen Betrag zur Verfügung stellen. Wesentliche Inhalte des Entwurfs insbesondere der Krankenhausstrukturfonds- werden im Artikel beleuchtet. PPP Rechtsanwälte bewertet die Änderung und gibt Empfehlungen an die Krankenhäuser.

Quelle: PPP-Rechtsanwälte

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