UKSH begrüßt Einigung von Bund und Ländern zur Krankenhausreform
Das Universitätsklinikum schleswig-holstein (UKSH) begrüßt den positiven Abschluss der Beratungen von Bund und Ländern zur krankenhausreform. Leistungsgruppen, Vorhaltefinanzierung und Versorgungslevel sowie die überregionale Koordination durch Universitätsklinika sind die zentralen Bausteine der Reform. Sie werden maßgeblich dazu beitragen, die qualität der patientenversorgung in Schleswig-Holstein zu verbessern. […]
„Die Einführung von bundeseinheitlichen Leistungsgruppen wird die Versorgungsaufträge der einzelnen Häuser deutlich schärfen und die Krankenhausstrukturen bundesweit vergleichbarer machen. Dieses neue Planungsinstrument muss regelmäßig evaluiert und weiterentwickelt werden. Klar muss sein: Weil über die Leistungsgruppen zukünftig die vorhaltung finanziert wird, muss damit auch ein versorgungsangebot 24/7 verbunden sein. Gleichzeitig müssen Anforderungen an die Strukturqualität mit Augenmaß getroffen werden, denn sie werden einen bürokratischen Prüfaufwand bedeuten. Das Ziel der entbürokratisierung kann dennoch mit dieser Reform erreicht werden, wenn gleichzeitig bestehende Bürokratielasten, wie sie vor allem die Universitätsklinika beispielsweise mit g-ba-Richtlinien erleben, konsequent abgebaut werden“