Regelungen zur Beschleunigung der Entgeltverhandlungen

Die gesetzlichen Fristen für die Vorlage der Budgetunterlagen sind für die von großer Bedeutung. Für die Vereinbarungszeiträume zum Kalenderjahr 2021 müssen die Unterlagen bis spätestens 31. Oktober 2023 eingereicht werden. Die Krankenkassen können dann nur noch in begründeten Einzelfällen, wenn es für die Beurteilung der Leistungen des Krankenhauses im Rahmen seines Versorgungsauftrags notwendig ist, gemeinsam und einmalig zusätzliche Unterlagen und Auskünfte anfordern. Diese Anforderung muss innerhalb von sechs Wochen erfolgen.

Es ist daher dringend ratsam, dass die Krankenhäuser die Fristen einhalten. Andernfalls riskieren sie, dass ihre Forderungen nicht mehr berücksichtigt werden können. Denn nach § 13 Abs. 3 Satz 3 i.V.m. § 11 Abs. 6 Satz 3 KHEntgG dürfen die Schiedsstellen die Daten, Unterlagen und Auskünfte, die nach Ablauf der Fristen übermittelt, vorgelegt oder erteilt werden, nicht mehr ohne Weiteres in ihre Entscheidung einbeziehen. Die Forderungsunterlagen müssen daher vollständig und fristgerecht vorgelegt werden.

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