Transparenzverzeichnis mit Stufe für Universitätsklinika gibt Orientierung – strukturelle Veränderungen müssen folgen

Die begrüßen die Verabschiedung des Krankenhaustransparenzgesetzes durch den als ersten wichtigen Schritt in der Umsetzung der Krankenhausreform.
Das Level 3U für Universitätsklinika ist als eigene im gesetzt und führt zu mehr Übersichtlichkeit und Orientierung für Bürgerinnen und Bürger. Für die Datenaufbereitung des Transparenzverzeichnisses ist größte Sorgfalt und eine wissenschaftlich fundierte Risikoadjustierung nötig.

Es ist kein einfaches Unterfangen, Informationen über die Qualität der Versorgung angemessen aufzubereiten und den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung zu stellen. Die Darstellung muss auf einer wissenschaftlich entwickelten, risikoadjustierten Bewertung der Qualität beruhen. Sie darf nicht dazu führen, dass Krankenhäuser eine negative Darstellung bei komplikations- und risikobehafteten Behandlungen befürchten und diese meiden. Vor allem für Universitätsklinika, die überdurchschnittlich viele Patientinnen und Patienten mit komplexen und seltenen Erkrankungen behandeln, ist die ordentliche Berücksichtigung der Risikoadjustierung deshalb wichtig. Externen Sachverstand aus der Versorgungsforschung und Wissenschaft miteinzubeziehen, ist für das Gelingen der erforderlichen Datenaufbereitung äußerst wichtig.

Die Universitätsklinika fordern daher eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Bundesministerium für Gesundheit, dem Gemeinsamen Bundesausschuss, dem Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im sowie den Vertretern der Wissenschaft bei der Erstellung des Transparenzverzeichnisses. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Daten qualitativ hochwertig, aussagekräftig und vergleichbar sind. Die Universitätsklinika sind bereit, ihren Beitrag zu leisten, um die Transparenz im Gesundheitswesen zu erhöhen und die Patientensicherheit zu verbessern.

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