Begutachtungsleitfaden Pauschalierendes Entgeltsystem für Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP) Version 2022

und Psychosomatik nehmen im Bereich der eine Sonderrolle ein; ihre Leistungen werden nicht durch das -System vergütet. Zum 01.01.2013 war durch des Bundesministers für Gesundheit im Rahmen einer Ersatzvornahme stattdessen das „Pauschalierende für Psychiatrie und Psychosomatik“ (PEPP) in Kraft gesetzt worden.

Mit dem Ziel einer bundesweit einheitlichen Begutachtungsweise der Medizinischen Dienste von Leistungen, die mit diesem System abgebildet werden, hat die sozialmedizinische Expertengruppe „Vergütung und Abrechnung“ (SEG 4) in mit dem Kompetenz-Centrum Psychiatrie/Psychotherapie (KCPP) den nunmehr zehnten (BGL) PEPP für das Jahr 2022 erarbeitet.

Download: Medizinischer Dienst Bund (PDF, 4.75MB)

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