Verletzung der Mitwirkungspflichten der Krankenkassen im gerichtlichen Verfahren?
S 3 KR 387/22 | sozialgericht Augsburg, Gerichtsbescheid vom 21.06.2023 – Kommentar Rechtsanwalt Dr. Florian Wölk
Derzeit diskutieren die krankenkassen und krankenhäuser in gerichtlichen Verfahren lebhaft über die Verletzung von Mitwirkungspflichten der Krankenhäuser im prüfverfahren (z.B. durch nicht Vorlage angeforderter oder offenkundig notwendiger behandlungsunterlagen) und die Reichweite der Präklusionsvorschriften der prüfvv im gerichtlichen Verfahren.
Deutlich häufiger ist aber festzustellen, dass sich die gesetzlichen Krankenkassen ist in gerichtlichen Verfahren über Monate nicht äußern und erst nach wiederholten Aufforderungen durch die Sozialgerichte sich zu Übersendung von nichtssagenden Textbausteinen bequemen. […]