Verletzung der Mitwirkungspflichten der Krankenkassen im gerichtlichen Verfahren?

S 3 KR 387/22 | Augsburg, Gerichtsbescheid vom 21.06.2023 – Kommentar Rechtsanwalt Dr. Florian Wölk

Derzeit diskutieren die und in gerichtlichen Verfahren lebhaft über die Verletzung von Mitwirkungspflichten der Krankenhäuser im (z.B. durch nicht Vorlage angeforderter oder offenkundig notwendiger Behandlungsunterlagen) und die Reichweite der Präklusionsvorschriften der im gerichtlichen Verfahren.

Deutlich häufiger ist aber festzustellen, dass sich die gesetzlichen Krankenkassen ist in gerichtlichen Verfahren über Monate nicht äußern und erst nach wiederholten Aufforderungen durch die Sozialgerichte sich zu Übersendung von nichtssagenden Textbausteinen bequemen. […]

Das könnte Dich auch interessieren …