Bericht BRH: Krankenhausabrechnungen durch die Krankenkassen der gesetzlichen Krankenversicherung

Der Bundesrechnungshof hat in einer Kontrollprüfung untersucht, wie die gesetzlichen Krankenkassen (Krankenkassen) und der Medizinische Dienst der () die Krankenhausabrechnungen überprüfen. Er stieß hierbei auf wesentliche strukturelle Mängel, die eine Weiterentwicklung des Prüfverfahrens und seiner rechtlichen Grundlagen nahelegen. Der Bundesrechnungshof sieht sich deshalb veranlasst, gemäß § 88 Absatz 2 Bundeshaushaltsordnung dem Rechnungsprüfungsausschuss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages zu berichten. Der knüpft an eine Bemerkung des Jahres – Ergänzungsband – an, die der Bundesrechnungshof zeitgleich verfolgt. Darin werden rechtswidrige Vereinbarungen über Rechnungskürzungen von Krankenhausabrechnungen und der Verzicht auf weitergehende Überprüfungen der Krankenkassen problematisiert.

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