Gutachten: Vorschläge der Regierungskommission zur Krankenhausreform nicht verfassungsgemäß

, -Westfalen und Schleswig-Holstein fordern Wahrung der Krankenhausplanungskompetenzen der Länder

Die Länder Bayern, und Schleswig-Holstein haben am Donnerstag in Berlin ein Rechtsgutachten vorgestellt, mit dem die Vorschläge der für eine Reform der der Bundesregierung auf ihre Verfassungsmäßigkeit geprüft worden sind. Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek betonte bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit seinem nordrhein-westfälischen Amtskollegen Karl-Josef Laumann und der schleswig-holsteinischen Kerstin von der Decken: „Das Gutachten zeigt, dass die Vorschläge der Regierungskommission nicht mit dem Grundgesetz in Einklang stehen. Sie missachten vor allem die Verteilung der Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern sowie das Primat der Krankenhausplanung der Länder. Das bisherige Reformkonzept der Bundesregierung bedeutet also einen erheblichen Eingriff in die Planungshoheit der Länder und muss deshalb korrigiert werden. Die Länder brauchen auch künftig weitreichende Entscheidungskompetenzen bei der Krankenhausplanung! Wir können keine zentral von Berlin aus gesteuerte Reform mit einer bundesrechtlichen Einführung von detaillierten mit Strukturvorgaben hinterlegten Leveln und einer vorgegebenen starren Zuordnung von festen zu einzelnen Leveln mitgehen.“ […]

Das könnte Dich auch interessieren …