Nach dem Wortlaut des OPS 8-550 Geriatrische Komplexbehandlung (2017) ist es nicht ausgeschlossen, eine Beteiligung der Berufsgruppen über Kooperationen sicherzustellen

L 16 KR 827/20 | Landessozialgericht -Westfalen, vom 02.06.2022

Auch nach dem insoweit maßgeblichen Wortlaut des muss die der genannten Berufsgruppen nicht über eigenes sichergestellt werden. Vergütungsregelungen für die routinemäßige Abwicklung in zahlreichen Behandlungsfällen sind nach der des BSG streng nach ihrem Wortlaut und den dazu vereinbarten Anwendungsregeln zu handhaben; dabei gibt es grundsätzlich keinen Raum für weitere Bewertungen und Abwägungen. […]

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