Möglichkeiten der Finanzierung psychosozialer Leistungen im Akutkrankenhaus

Die Bundesarbeitsgemeinschaft im Akutkrankenhaus wurde im Jahr 2003 mit dem Ziel gegründet, im Rahmen der Einführung des Fallpauschalensystems in der BRD die psychosoziale Versorgung körperlich kranker Patienten auch weiterhin sicherstellen zu können.

Die -PVA hat sich seither wesentlich dafür eingesetzt, durch die Beantragung entsprechender OPS-Codes die Erfassung psychosozialer Tätigkeiten im Akutkrankenhaus überhaupt möglich zu machen. Da das DRG- System jeweils eine durchschnittlicher Pauschalen pro Fall (= pro stationärem Aufenthalt) vorsieht, sind grundsätzlich keine Finanzierungen von Einzelleistungen möglich; dies betrifft auch Codes aus dem Bereich 9-401 psychosoziale Interventionen. Die folgende Zusammenstellung soll deshalb die gegenwärtig bekannten Möglichkeiten erläutern, in denen psychosoziale Leistungen im Akutkrankenhaus (teilweise) finanziert werden oder für die Finanzierung der Komplexcodes unerlässlich sind. […]

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