Unabhängigkeit des MDK in Gefahr: BARMER-Verwaltungsrat lehnt MDK-Reformgesetz ab

„Die fachliche Unabhängigkeit der MDK-Gutachterinnen und - ist heute jederzeit gewährleistet. Nun riskiert die Politik durch die angedachte Besetzung mit Berufsvertreterinnen und Berufsvertretern, dass die Versicherteninteressen verlorengehen.

Künftig sollen laut Referentenentwurf des MDK-Reformgesetzes nur noch sechs Vertreterinnen und Vertreter der Kassen als Mitglied in die Verwaltungsräte entsendet werden können. Ihre Wählbarkeit werde noch einmal deutlich eingeschränkt, so Heinemann weiter. Es dürfe nicht entsendet werden, wer Mitglied des Verwaltungsrates einer Kasse sei oder dies innerhalb von zwölf Monaten war. Darüber hinaus solle die Besetzung mit Vertreterinnen und Vertretern von Leistungserbringern, Interessen- und Berufsvertreterinnen und -vertretern erfolgen. „Werden die Verwaltungsräte der Medizinischen Dienste komplett ausgewechselt, führt dies nicht zu mehr Unabhängigkeit, sondern schafft neue systeminduzierte Interessenskonflikte und Risiken für das Solidarsystem“, betont Heinemann. […]

: BARMER

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