Kodierung einer Nebendiagnose muss stets bei erfüllter Definition erfolgen

3 O 1291/22 | Osnabrück, vom 25.10.2022 – Kommentar Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte 

Die einer muss stets erfolgen, wenn die Definition der Nebendiagnose erfüllt ist. Die Kodierfähigkeit ist sogar dann gegeben, wenn sich die Nebendiagnose allein in einem diagnostischen Aufwand ausgewirkt hat. […]

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