BSG: Keine analoge Kodierung eines Dekubitus

B 1 KR 41/22 R | Bundessozialgericht, Entscheidung zum 20.03.2024 – Kommentar ÄrzteZeitung

Das Bundessozialgericht hat in einem Urteil festgestellt, dass Abrechnungsbestimmungen weder ausdehnend ausgelegt noch analog angewendet werden dürfen. Der Fall betraf die Kodierung eines Dekubitus.

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