Kodierung der Nebendiagnose bei versehentlich aufgetretener intraoperativer Verletzung nach dem ICD-10-GM

L 5 KR 165/17 |  , vom 07.02.2019 – Kommentar Medizinrechtskanzlei Kliem

Eine intraoperativ versehentlich aufgetretene Verletzung ist nicht mit einem Kode aus der Kategorie T80 – T88 zu verschlüsseln ist, wenn die Verletzung spezifischer mit einem Kode einer anderen Kategorie (hier: S27.6) in Kombination mit einem Sekundär-Diagnoseschlüssel (hier: Y69!) angegeben werden kann […]

Quelle: Medizinrechtskanzlei Kliem

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