KDE 583: Krampfanfall, Hirnmetastase, Bronchialkarzinom

Wird ein Patient wegen einer symptomatischen Epilepsie auf dem Boden von Hirnmetastasen bei einer aufgenommen und wird ausschließlich die symptomatische Epilepsie behandelt, so sind gemäß 0201 Neubildungenund Schlichtungsausschuss Bund alter Fassung (Beschluss vom 04.07.2016) die symptomatische Epilepsie als Hauptdiagnose sowie die Hirnmetastasen und der Tumor als zu verschlüsseln.

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