Hebesatz und Sachkostenkorrektur: Erlöse bleiben grundsätzlich stabil

Mit dem Krankenhausstrukturgesetz () 2016 wurde die Sachkostenkorrektur eingeführt und erstmals umgesetzt. Zuständig für diese sogenannte Erlöskorrektur ist das Institut für das im (). Für 2017 wurde zunächst eine 50-prozentige Umsetzung beschlossen. Für die Erlösjahre 2018 und 2019 wurden 60 Prozent festgelegt.

Die Erlöskalkulation unseres Fallpauschalensystems (G-DRG) ist eine retrospektive Mischkostenkalkulation. Sprich: Die Kosten aus der Vergangenheit bilden die Grundlage zur Berechnung der Erlöse von heute. Dass Kosten vergangener Jahre nicht gleich dem Erlös für heute sein können, versteht sich von selbst. Auf die zugrunde liegenden Kosten wird deshalb ein sogenannter Hebesatz aufgeschlagen, der beispielsweise steigende Energie- und Personalkosten oder auch die natürliche Inflationsrate ausgleichen soll. […]

Quelle: thieme-connect.com

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