Die Gleichsetzung des Begriffs der Gewöhnung mit der Abhängigkeit vom Respirator aufgrund der medizinischen Notwendigkeit der maschinellen Beatmung widerspricht der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts

L 11 KR 717/18 ZVW | Landessozialgericht Baden -Württemberg, Urteil vom 23.07.

Das Landessozialgericht stellt klar, dass der Weg versperrt ist, aus der medizinischen Notwendigkeit der maschinellen Beatmung auf eine Gewöhnung zu schließen.

Nach den bindenden Vorgaben des BSG ist der Begriff der nach den Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) enger zu verstehen als der in der medizinischen Fachsprache vorkommende Begriff des „“ (Entwöhnung vom Respi-rator). Der Sachverständige begründete die angenommene Gewöhnung an die maschinelle Beatmung mit der durch ihren Beginn belegten Abhängigkeit. Die Gleichsetzung des Begriffs der Gewöhnung mit ihr vom Respirator aufgrund medizinischer Notwendigkeit der maschinellen Beatmung widerspricht jedoch den Vorgaben des BSG. Dieses wies ausdrücklich darauf hin, dass eine Notwendigkeit der Beatmung aus anderen Gründen, etwa wegen einer noch nicht beherrschten , nicht ausreicht. Dem LSG war daher der Weg versperrt, aus der medizinischen Notwendigkeit der maschinellen Beatmung auf eine Gewöhnung zu schließen. Andere Anhaltspunkte hierfür ließen sich dem Gutachten des nicht entnehmen. […]

Quelle: Landessozialgericht Baden-Württemberg

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