Die Gleichsetzung des Begriffs der Gewöhnung mit der Abhängigkeit vom Respirator aufgrund der medizinischen Notwendigkeit der maschinellen Beatmung widerspricht der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts
L 11 KR 717/18 ZVW | Landessozialgericht Baden -Württemberg, Urteil vom 23.07.2019
Das Landessozialgericht stellt klar, dass der Weg versperrt ist, aus der medizinischen Notwendigkeit der maschinellen Beatmung auf eine Gewöhnung zu schließen.
Nach den bindenden Vorgaben des BSG ist der Begriff der entwöhnung nach den Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) 1001h enger zu verstehen als der in der medizinischen Fachsprache vorkommende Begriff des „weaning“ (Entwöhnung vom Respi-rator). Der Sachverständige begründete die angenommene Gewöhnung an die maschinelle Beatmung mit der durch ihren Beginn belegten Abhängigkeit. Die Gleichsetzung des Begriffs der Gewöhnung mit ihr vom Respirator aufgrund medizinischer Notwendigkeit der maschinellen Beatmung widerspricht jedoch den Vorgaben des BSG. Dieses wies ausdrücklich darauf hin, dass eine Notwendigkeit der Beatmung aus anderen Gründen, etwa wegen einer noch nicht beherrschten sepsis, nicht ausreicht. Dem LSG war daher der Weg versperrt, aus der medizinischen Notwendigkeit der maschinellen Beatmung auf eine Gewöhnung zu schließen. Andere Anhaltspunkte hierfür ließen sich dem Gutachten des sachverständigen nicht entnehmen. […]