DGVS-Stellungnahme zur Hybrid-DRG-Verordnung
In ihrer Stellungnahme formuliert die dgvs konkrete Vorschläge zur Aufnahme von prozeduren in den Leistungsbereichen endoskopie & ERCP
Für eine erweiterte Leistungsauswahl werden im referentenentwurf bereits Leistungen aus DRGs, die im Wesentlichen durch die Erbringung von endoskopischen Leistungen definiert sind, vorgesehen. Hier finden sich endoskopische Eingriffe an den Gallenwegen (ERCP; H41D, H41E) und andere endoskopische Leistungen (G47B, G67A, G67B, G67C, G71Z).
Die vom BMG vorgeschlagenen Änderungen des §115f (PflStudStG), auch nicht im aop-Katalog enthaltene Leistungen in die hybrid-drg aufnehmen zu können, ist zu begrüßen, muss aber im Einzelfall medizinisch sinnvoll sein und entsprechend geprüft werden.
In ihrer Stellungnahme formuliert die DGVS konkrete Vorschläge zur Aufnahme von Prozeduren in diesen Leistungsbereichen.