DEKV fordert Nachbesserungen beim Krankenhausentlastungsgesetz

Der DEKV unterstützt in dieser besonderen Situation den nun vorliegenden Entwurf für das Krankenhausentlastungsgesetz. „Die Regelungen im vorliegenden sind wichtig, um die und die wirtschaftliche Existenz der Krankenhäuser während und nach der Corona-Krise sicherzustellen.

Daher sollte das Gesetz diese Woche verabschiedet werden, damit die Krankenhäuser und ihre Mitarbeitenden Planungssicherheit erhalten. Allerdings sehen wir bei drei Punkten Nachbesserungsbedarf“, betont Christoph Radbruch, Vorstandsvorsitzender des DEKV.

Für die meisten Krankenhäuser ist nach ersten Modellrechnungen von Mitgliedshäusern des DEKV die für freigehaltene Betten zur Versorgung von Corona-Patienten in Höhe von 560 Euro ausreichend. Bei spezialisierten Fachkliniken, beispielsweise orthopädischen Kliniken mit ihrem hohen Technisierungsgrad und großen Behandlungsteams, ergeben sich hingegen andere Kostenstrukturen. „Die im deutschen Gesundheitswesen geforderten, hochspezialisierten Fachkliniken stellen sich der aktuellen Herausforderung und tragen zur Versorgung der Patientinnen und Patienten bei. Auch sie haben alle nicht medizinisch notwendigen Operationen und Behandlungen ausgesetzt. Daher fordern wir einen verpflichtenden Ausgleich der Mindererlöse zwischen und Krankenkasse. Insbesondere für die spezialisierten Fachkliniken ist das dringend notwendig, um ihre Liquidität und Existenz langfristig zu sichern“, so Radbruch. […]

Quelle: Deutscher Evangelischer Krankenhausverband e.V.

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