BVMed-Stellungnahme zu Hybrid-DRGs: „Medizinprodukte sachgerecht und differenziert kalkulieren“
Medizintechnologien müssen bei der sektorengleichen Vergütung als wichtiger Faktor für die Ambulantisierung anerkannt, angemessen kalkuliert und ausreichend finanziert werden.
Der Bundesverband medizintechnologie (bvmed) spricht sich in einer Stellungnahme zum Referentenentwurf der Hybrid-DRG-verordnung des Bundesgesundheitsministeriums dafür aus, bei der sektorengleichen Vergütung Medizintechnologien als integralen Bestandteil der Ambulantisierung zu berücksichtigen, sachgerecht zu kalkulieren und auskömmlich zu finanzieren. „Die Verlagerung von geeigneten Leistungen aus der stationären in die ambulante versorgung ist ein zentraler Hebel, um die Gesundheitsversorgung weiterzuentwickeln und für Patient:innen besser zu gestalten“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll. Oftmals werde die ambulante Leistungserbringung erst durch moderne und weniger invasive MedTech-Verfahren ermöglich. Umso wichtiger sei es, den Medizinprodukte-Anteil adäquat zu vergüten. Dazu gehöre eine sachgerechte kalkulation der Hybrid-DRGs differenziert nach dem jeweiligen Schweregrad und Ressourcenaufwand.