Ambulantes Operieren – erweiterter AOP-Vertrag und Verordnung zu Hybrid-DRG

VLK Januar 2024

Das Bundesgesundheitsministerium hat bei den eine Kehrtwende vollzogen. Während der Beginn für Januar 2024 großartig angekündigt war, fehlen in der Verordnung jetzt Abrechnungsregeln. Der wurde, wie angekündigt fristgerecht erheblich erweitert. Aber die auf ein Minimum reduzierte Verordnung für die Hybrid-DRGs und die Rückverweisung an die Selbstverwaltung hat einiges ins Stocken gebracht. Regeln muss es jetzt doch wieder die Selbstverwaltung, die Abrechnungsbestimmungen für die Hybrid-DRGs in nur 3 Monaten vereinbaren soll.

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