Zur Erforderlichkeit einer Krankenhausbehandlung bei F33.2 (Rezidivierende depressive Störung) durch ärztliche Aufnahmeüberprüfung und nachvollziehbare Behandlungsdokumentation (Nebendiagnosen, Suizidalität) belegbar

L 5 KR 493/12 | Landessozialgericht München, Urteil vom 12.05.2015

Die ärztliche Dokumentation des gesamten Verfahrens belegt, dass sich keine Anhaltspunkte dafür finden, dass die Entscheidung des Krankenhauses nach den jeweiligen Erkenntnismöglichkeiten nicht vertretbar gewesen wäre. […] Die Dokumentation der Behandlung belegt auch, dass durchaus suizidale Gedanken bei der Versicherten vorhanden waren und dass die Versicherte an einer Bulimie litt. […]