Zur Erforderlichkeit einer Krankenhausbehandlung bei F33.2 (Rezidivierende depressive Störung) durch ärztliche Aufnahmeüberprüfung und nachvollziehbare Behandlungsdokumentation (Nebendiagnosen, Suizidalität) belegbar

L 5 KR 493/12 | , vom 12.05.2015

Die ärztliche des gesamten Verfahrens belegt, dass sich keine Anhaltspunkte dafür finden, dass die Entscheidung des Krankenhauses nach den jeweiligen Erkenntnismöglichkeiten nicht vertretbar gewesen wäre. […] Die Dokumentation der Behandlung belegt auch, dass durchaus suizidale Gedanken bei der Versicherten vorhanden waren und dass die Versicherte an einer Bulimie litt. […]

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