Vertragsärztliche Versorgung – Regress aufgrund vertragsärztlicher Arzneimittelverordnungen während stationärer Krankenhausbehandlung

L 3 KA 36/19 | -, vom 02.02.2022

Vor Einführung eines effektiven Entlassmanagements im Jahr 2015 war es einem Vertragsarzt ohne Verletzung des Verbots der vertragsärztlichen Parallelbehandlung möglich, Arzneimittel für einen im Verordnungszeitpunkt behandelten Versicherten zu verordnen, wenn damit die ambulante nach der Entlassung aus dem Krankenhaus gesichert werden sollte. Dass die mit dieser Zweckrichtung vorgenommen wird, muss der Vertragsarzt aber dokumentieren. […]

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