Ärztinnen und Ärzte brauchen Rechtssicherheit im pandemiebedingten Ausnahmefall

Marburger Bund nimmt Stellung zum für ein „Triage-Gesetz“

Im Falle pandemiebedingt nicht ausreichender überlebenswichtiger, intensivmedizinischer Behandlungskapazitäten müssen Ärztinnen und auf einen sicheren Rechtsrahmen vertrauen können. Der Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums für ein „Triage-Gesetz“ wird diesem Anspruch nicht gerecht, konstatiert der Marburger Bund in seiner zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes. Mit der Gesetzesänderung soll dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 16.12.2021 Rechnung getragen werden (1 BvR 1541/20). […]

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