Stationäre Notwendigkeit: Untergewicht führt zu erhöhtem Operationsrisiko
S 24 KR 1031/17 | Sozialgericht Detmold, Urteil vom 21.12.2018 – Pressemitteilung
Wegen des erheblichen Untergewichts der Versicherten ergab sich ein nicht zu unterschätzendes Komplikationsrisiko, dem nur durch eine stationäre Planung und Durchführung der Operation begegnet werden konnte. Auch wenn das Krankenhaus diesen Gesichtspunkt nicht ausdrücklich als Grund für die primär stationäre Planung der Behandlung genannt hat, sei entscheidend –so die Richter –wie sich die Verhältnisse aus der Sicht der behandelnden Ärzte im Zeitpunkt der Aufnahme der Versicherten darstellten. Bei untergewichtigen Patienten besteht nach der Einschätzung des Sachverständigen ein signifikant (1,48-fach) erhöhtes Mortalitätsrisiko gegenüber Normalgewichtigen. Ebenso steigt das Risiko für Lungenerkrankungen und septische Komplikationen während und nach Operationen. Die Kammer schloss sich dieser Einschätzung an, zumal sich der MDK mit diesem Gesichtspunkt nicht auseinandergesetzt hatte. […]
Pressemitteilung: Sozialgericht Detmold (PDF, 215KB)