Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Atem-Schutzmasken für medizinisches Personal und Vorbereitung von Fieberambulanzen

Bestandteil des Pandemieplans ist für alle öffentlichen und privatwirtschaftlichen Einrichtungen die Bevorratung entsprechender Schutzausrüstung. Besonders wichtig ist dieses Vorgehen beim medizinischen Personal, da dieses häufiger als andere mit Erkrankten in Kontakt kommt und damit nicht nur ein Risiko hat, selbst zu erkranken, sondern auch andere anzustecken.

Aufgrund der derzeit eingeschränkten Verfügbarkeit von Schutzausrüstung, insbesondere von Atem-Schutzmasken, stellt als eine erste Maßnahme 40.000 Atem-Schutzmasken für das medizinische Personal in Arztpraxen zur Verfügung. Die weist darauf hin, dass die nun zur Verfügung stehenden Masken sparsam benutzt werden müssen, entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes vom 21. Februar .

In einem Gespräch der Landesregierung mit der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz wurde an diesem Wochenende vereinbart, dass diese gemäß dem für Rheinland-Pfalz dafür Sorge trägt, dass Patientinnen und Patienten mit Fieber oder respiratorischen Symptomen falls möglich nicht mehr zwingend in den Praxen der niedergelassenen Hausärztinnen und Hausärzte vorstellig werden müssen. Alternativ sollen Patientinnen und Patienten durch Hausbesuche aufgesucht werden oder in Fieberambulanzen außerhalb des regulären Praxisbetriebes untersucht werden können.

Quelle: Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz

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