Schadensersatzanspruch der Krankenkasse bei grundloser Verlegung in ein anderes Krankenhaus
B1 KR 4/22 R | Bundessozialgericht, urteil vom 07.03.2023 – Kommentar KMH Medizinrecht
Verlegt ein krankenhaus einen Versicherten ohne sachlichen Grund in ein anderes Krankenhaus, kann der gesetzlichen Krankenversicherung hieraus ein Schadensersatzanspruch entstehen. Das bsg verwies mit Urteil vom 07.03.2023 in dem Verfahren Az. B1 KR 4/22 R die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Thüringer LSG zurück und wies darauf hin, dass es zwar nicht darauf ankomme, ob die verlegung der Versicherten in das wohnortnahe Krankenhaus medizinisch notwendig war. Gleichwohl komme ein Schadensersatzanspruch der krankenkasse nach § 69 Abs. 1 S. 3 SGB V i.V.m. § 280 Abs. 1 BGB wegen einer Verletzung der sich aus § 12 Abs. 1 und § 109 Abs. 4 S. 2 SGB V sowie § 17c Abs. 1 S. 1 Nr. 2 KHG ergebenden Pflichten der behandelnden Klinik in Betracht […]