Schadensersatzanspruch der Krankenkasse bei grundloser Verlegung in ein anderes Krankenhaus

B1 KR 4/22 R | Bundessozialgericht, vom 07.03.2023 – Kommentar KMH Medizinrecht

Verlegt ein einen Versicherten ohne sachlichen Grund in ein anderes Krankenhaus, kann der gesetzlichen Krankenversicherung hieraus ein Schadensersatzanspruch entstehen. Das verwies mit Urteil vom 07.03.2023 in dem Verfahren Az. B1 KR 4/22 R die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Thüringer LSG zurück und wies darauf hin, dass  es zwar nicht darauf ankomme, ob die der Versicherten in das wohnortnahe Krankenhaus medizinisch notwendig war. Gleichwohl komme ein Schadensersatzanspruch der nach § 69 Abs. 1 S. 3 SGB V i.V.m. § 280 Abs. 1 BGB wegen einer Verletzung der sich aus § 12 Abs. 1 und § 109 Abs. 4 S. 2 SGB V sowie § 17c Abs. 1 S. 1 Nr. 2 KHG ergebenden Pflichten der behandelnden Klinik in Betracht […]

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