Vergütungsrechtliche Konsequenz einer wahrheitswidrigen Angabe im Transplantationsverfahren

| , vom 07.03.2023 – Kommentar Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr

Einem Krankenhaus steht ein für eine zu, auch wenn transplantationsrechtliche Regelungen zur Übermittlung der für die Organzuteilung (Allokation) erforderlichen Angaben verletzt wurden. Eine wahrheitswidrige Angabe stellt nämlich keinen Verstoß gegen das dar […]

Das könnte Dich auch interessieren …