Keine unwirtschaftliche Verlängerung der Verweildauer bei frühzeitigen Bemühen einer Verlegung in die AHB
L 4 KR 509/17 | Bayerisches landessozialgericht , urteil vom 28.06.2018
Für den Krankenhausaufenthalt des Patienten sei zwischen den Beteiligten unstreitig, dass bereits vor Ende der mittleren verweildauer eine Entlassung des Versicherten in eine stationäre Anschlussheilbehandlung möglich gewesen wäre, jedoch nur in eine spezialisierte pulmologische Fachklinik.
Eine ambulante Behandlung anstelle der Krankenhausbehandlung wäre dagegen nicht in Betracht gekommen. Der mdk-Gutachter habe ausdrücklich eine Entlassung aus dem Krankenhaus nach Hause ausgeschlossen. Damit aber scheide auch eine Entlassung in eine Kurzzeitpflegeeinrichtung aus, die ja nur hinsichtlich der Möglichkeiten der Grundpflege eine umfassendere Versorgung biete als dies bei einer Entlassung nach Hause auch unter Berücksichtigung häuslicher Krankenpflege möglich wäre. Denn es fehle eine entsprechende laufend verfügbare ärztliche Betreuung, wie sie in einer spezialisierten pulmologischen Rehabilitationsfachklinik gegeben sei.
Da eine ambulante Behandlung also nicht ausreichend gewesen wäre und ein Platz in einer Reha-Einrichtung vor der verlegung nicht zur Verfügung gestanden habe, sei eine stationäre Krankenhausbehandlung zur Überzeugung des Gerichts noch tatsächlich aus medizinischen Gründen erforderlich gewesen. Denn der Patient sei auf die besonderen Mittel eines Krankenhauses im Hinblick auf die ärztliche Überwachung angewiesen gewesen. […]
Quelle: Sozialgerichtsbarkeit
Leitsätze: